Übersetzen

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:

  • Übersetzungen und Dolmetschen für die Sprachkombinationen Deutsch – Russisch – Deutsch im Landkreis Weilheim-Schongau, Oberbayern und deutschlandweit
  • und beglaubigte Übersetzungen für die Sprachkombination Russisch – Deutsch – Russisch (Geburts- und Heiratsurkunden, Diplome, Zeugnisse, Führerschein usw.)

Beglaubigte Übersetzungen Deutsch – Russisch – Deutsch

Für fast alle in der russischen Sprache erfassten Dokumenten und Urkunden, die Sie bei den deutschen Behörden vorlegen, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Wenden Sie sich an uns, falls sie eine beglaubigte Übersetzung Russisch – Deutsch benötigen. Gerne übersetzen wir für Sie Geburts- und Heiratsurkunden, Diplome, Führerscheine und Gerichtsbeschlüsse.

Für die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen von Diplomen und anderen ausländischen Bildungszeugnissen verwende ich die Datenbank der Kultusministerkonferenzen in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt. Die Verwendung von anderen Übersetzungsvarianten als die, die in dieser Datenbank vorgeschlagen sind, ist nicht möglich. Die Anpassung an das Bildungssystem in Deutschland, Äquivalenzfindung bzw. Bewertung ist nicht die Aufgabe eines Übersetzers.
Die im Ausland erworbene akademische Grade dürfen in Deutschland ohne zusätzliche Anerkennung NUR in der Form geführt werden, in der diese verliehen wurden. Weitere Informationen dazu auf der Internet-Seite des Kultusministeriums Bayerns.
Auch wenn ein Übersetzer in seiner beglaubigten Übersetzung den akademischen Grad an das deutsche Bildungssystem angepasst hat, ist das keine Grundlage für die Führung des angepassten Grades, und dies kann rechtliche Folgen haben.

Wir übersetzen auch Dokumente und Urkunden aus der deutschen in die russische Sprache, diese Art der Übersetzung wird meistens bei den Botschaften und Konsulaten verlangt.

Unsere beglaubigten Übersetzungen entsprechen dem Standard ISO 9: 1995(E) und dem Dolmetschergesetz (DolmG BayRS 300-12-1J).

Falls Sie bereits eine fertige Übersetzung Russisch – Deutsch haben, aber sich nicht sicher sind, ob die Qualität Ihren Anforderungen entspricht, und ob die Übersetzung vollständig und korrekt ist, bieten wir Ihnen eine Korrektur an. Dies gilt jedoch nicht für beglaubigte Übersetzung, denn beglaubigen darf ein Übersetzer nur seine eigenen Übersetzungen. Wir haben drei Arten des Korrekturlesens:

    • Durchlesen eines Textes in einer Sprache, um festzustellen, ob der Text sprachlich korrekt und verständlich ist;
    • Durchlesen einer Übersetzung Russisch – Deutsch – Englisch (Ausgangstext und Übersetzung) und Erfassung einer Stellungnahme;
    • Korrektur einer Übersetzung (falls es notwendig ist).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass solange keine Auftragsbestätigung verschickt worden ist, sind unsere Angebote freibleibend.

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie und erstellen Ihnen ein kostenfreies Angebot. Sie erreichen uns unter der Nummer 08861 908 81 61 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@iryna-schlotthauer.de.